(engl. Web Accessibility)
Am 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Auf Grund des BGG wurde später die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verabschiedet.
Inhaltlich basiert die BITV auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums (W3C).
Damit gelten für öffenliche Einrichtungen und Institutionen neue Regeln hinsichtlich der Erstellung neuer Webangebote. Für vorhandene Webangebote galt eine Übergangsfrist bis Dez. 2005.
Barrierefreiheit, was bedeutet das nun?
Barrierefreiheit bezeichnet Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen und technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Das beinhaltet sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z. B. Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Seh- oder Farbschwächen).
Einschränkungen können u. a. fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine unglückliche Auswahl der Farbkombinationen, unklar strukturierte Webseiten und nicht bedienbare Navigationsmenüs sein.
Da eine vollständige Barrierefreiheit fast nicht zu erreichen ist, sprechen wir von barrierearm.
Barrierearmes Webdesign umfasst hierbei nicht nur einzelne technische Details in der Programmierung, sondern muss als Konzept verstanden werden, das das gesamte Webangebot zugänglich gestalten lässt.
Z. B. ist eine häufige Barriere auf Websites die fehlende Geräteunabhängigkeit. Auch nichtbehinderte Nutzer werden hier oft von Webangeboten ausgeschlossen, sofern sie mit Handy oder PDA auf das Webangebot zugreifen möchten.
Desweiteren wird oft vorausgesetzt, dass jeder Nutzer eine Maus benutzt. Erfahrene Computernutzer kennen das: die Vorteile der Tastatur- gegenüber der Mausbedienung liegen in der Schnelligkeit, aber Menschen, die eine Maus nicht zur Verfügung haben oder nicht bedienen können, werden auf einer Website, die mit der Tastatur nicht bedienbar ist, nicht sehr weit kommen.
Ähnliches gilt für das Lesen von Informationen: Alternativ zum Monitor stehen nicht nur der Drucker zur Verfügung, sondern ebenso Sound, kleine Displays oder Braille-Zeile.
Vorteile von barrierearmen Webseiten: